Medikamentenverkauf an Nichtkunden:
Da ich immer wieder Anfragen von Nichtkunden bezüglich der Abgabe verschreibungs- oder apothekenpflichtiger Medikamente bekomme, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es uns Tierärzten von Gesetzes wegen nicht gestattet ist, Medikamente an Tiere, bzw. deren Besitzer abzugeben, die wir nicht kennen oder zuvor untersucht haben.
Dies gilt auch für Medikamente gegen Parasiten.
Sie können gerne einen Termin zur Untersuchung und Beratung für Ihr Tier vereinbaren, bei dem das aktuelle Gewicht bestimmt und entsprechend der Notwendigkeit das gewünschte oder benötigte Medikament abgegeben wird.

