Gebührenordnung für Tierärzte
Wie alle Tierärzte bin ich verpflichtet meine Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15. August 2022 (gültig seit dem 22. November 2022) abzurechnen.
Diese neue Gebührenordnung wurde nach 23 Jahren endlich aktualisiert und somit auch den rechtlichen und technischen Veränderungen der letzten Jahre annähernd angepasst; allerdings mit einem Preisstand von 2020. Die aktuelle Inflation ist darin nicht berücksichtigt.
Mein Honorar + Mehrwertsteuer = Ihre Kosten
Mehr zu diesem Thema kann man unter Kosten allgemein nachlesen.
Gebühren zu Notdienstzeiten
Die Notdienstzeiten sind in der GOT folgendermaßen gesetzlich definiert:
- werktags ab 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr
- an den Wochenenden von Freitag ab 18 Uhr bis Montag um 8 Uhr
- an Feiertagen von 0 bis 24 Uhr
Zu Notdienstzeiten ist immer eine Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 EUR (50,- EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer) fällig und die tierärztlichen Leistungen müssen zum mindestens 2-fachen bis maximal 4-fachen Satz der Gebührenordnung abgerechnet werden.
Die Berechnung der Medikamente und Verbrauchsmaterialien erfolgt wie auch zu den anderen Zeiten nach der Arzneimittelpreisverordnung.
Ist mein Honorar erfolgsabhängig?
Die tierärztlichen Leistungen werden im Allgemeinen auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und individuell nach Aufwand abgerechnet. Eine Vergütung der erbrachten Leistungen steht gesetzlich auch dann zu, wenn das Tier nicht den erwarteten Behandlungserfolg zeigt.
Mehr zu diesem Thema kann man unter Kosten allgemein nachlesen.
Wie erfolgt die Bezahlung ?
Bitte keine Barzahlung.
Sie können mit Debit-Karte (V-Pay und maestro) oder Kredit-Karte (VISA, Mastercard, American Express) kontaktlos bezahlen.
Im Anschluß bekommen Sie von mir entsprechend dem §7(4) GOT den Zahlungsbeleg als pdf-Datei per E-Mail, in Ausnahmefällen auch per WhatsApp oder auf Wunsch kostenpflichtig per Briefpost übermittelt.
Meinen langjährigen und vertrauenswürdigen Stammkunden biete ich auch weiterhin gerne die Zahlung auf Rechnung an.
Wie werden Gutscheine verrechnet ?
Sie haben einen Geschenkgutschein für meine Praxis erhalten? Der gutgeschriebene Betrag wird vom Rechnungsbetrag abgezogen - Sie zahlen nur noch den Restbetrag. Die Auszahlung des Gutscheinrestbetrages ist nicht möglich.
Weitere Infos finden Sie unter Geschenkgutschein.
Ist Beratung kostenpflichtig ?
Obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch eine Beratung per Telefon, E-Mail, Signal oder WhatsApp zu den kostenpflichtigen tierärztlichen Leistungen gehört.
Sollten Sie als Nichtkunde eine Beratung wünschen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese erst nach Übermittlung Ihrer Daten erfolgen kann.
Damit ich mir ausreichend Zeit für Ihre telefonische Beratung nehmen kann, ist es ratsam, dafür einen Termin zu vereinbaren.